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   OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1050/97   

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https://dejure.org/1997,10891
OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1050/97 (https://dejure.org/1997,10891)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.1997 - 7 M 1050/97 (https://dejure.org/1997,10891)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 7 M 1050/97 (https://dejure.org/1997,10891)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 41 BImSchG; § 43 BImSchG; 16 BImSchV
    Immissionsschutz; Zumutbarkeitsschwelle; Grenzwert; Verkehrsgeräusche; Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Immissionsschutz; Zumutbarkeitsschwelle; Grenzwert; Verkehrsgeräusche; Bebauungsplan

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94

    Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1050/97
    Denn die verbindliche Regelung von Immissionsrichtwerten und Beurteilungsgrundsätzen, die auf abstrakt-genereller Abwägung der widerstreitenden Interessen beruhen, dient - wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (Beschl. v. 8.11.1994 - 7 B 73.94 , DVBl 1995, 514) der Rechtssicherheit in einem Bereich, der in besonderem Maße von Wertungen geprägt und daher höchst unterschiedlicher Beurteilung im Einzelfall ausgesetzt ist.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1050/97
    Damit kommt von vornherein ein Anspruch des Antragstellers auf Aufhebung und dementsprechend auf Vollziehungsaussetzung des Planfeststellungsbeschlusses nicht in Betracht, sondern wäre allenfalls ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 7.7.1978 4 C 79.76 u.a. , BVerwGE 56, 110, 111; ferner § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG) in Erwägung zu ziehen.
  • OVG Niedersachsen, 16.10.1996 - 7 K 2363/92

    Straßenplanung: Abschnittsbildung; Abschnittsbildung; Abwägung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1050/97
    Sie hat aber nur dann Anlaß, künftige Entwicklungen in ihre planerische Abwägung einzubeziehen, wenn sie sich nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbieten und nach dem Willen des Grundstückseigentümers in absehbarer Zeit verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.3.1979 - 4 C 41.75 , NJW 1980, 413 zu § 17 Abs. 4 FStrG a.F.; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.10.1996 - 7 K 2363/92 ).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1050/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 , UPR 1996, 228 = DVBl 1996, 677 = NVwZ 1996, 788; Urt. v. 8.6.1995 4 C 4.94 , DVBl 1995, 1012 = NVwZ 1996, 381), der der Senat folgt, kann die Nichteinhaltung von Verfahrensbestimmungen nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen, wenn sich der formelle Mangel auf die materiell-rechtliche Position Betroffener ausgewirkt haben kann.
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1050/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 , UPR 1996, 228 = DVBl 1996, 677 = NVwZ 1996, 788; Urt. v. 8.6.1995 4 C 4.94 , DVBl 1995, 1012 = NVwZ 1996, 381), der der Senat folgt, kann die Nichteinhaltung von Verfahrensbestimmungen nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen, wenn sich der formelle Mangel auf die materiell-rechtliche Position Betroffener ausgewirkt haben kann.
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1050/97
    Sie hat aber nur dann Anlaß, künftige Entwicklungen in ihre planerische Abwägung einzubeziehen, wenn sie sich nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbieten und nach dem Willen des Grundstückseigentümers in absehbarer Zeit verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.3.1979 - 4 C 41.75 , NJW 1980, 413 zu § 17 Abs. 4 FStrG a.F.; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.10.1996 - 7 K 2363/92 ).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99

    Konversion - zivile Mitbenutzung eines; Fluglärm; Gutachterbefangenheit;

    Dieser Umstand ändert aber nichts daran, dass nach dem gegenwärtigen Sachstand nichts dafür spricht, dass die Lärmbelastung auf dem Grundstück der Antragstellerin, das südlich des Militärflugplatzes und etwas außerhalb der Schutzzone 2 belegen ist, auch bei einer objektiven Betrachtung das Maß einer Belästigung (im Innenwohnbereich) überhaupt erreicht wird (energieäquivalenter Dauerschallpegel von 55 dB(A) - der Dauerschallpegel (Außenpegel) ist um mindestens 10 dB(A) für den Innenwohnbereich zu vermindern, weil bereits einem gekipptes Fenster ein Dämpfungswert von mindestens 10 dB(A) zuzumessen ist - am Tage, zu diesem Wert s. Grabherr, aaO, RdNr. 54 zu § 6 m. w. Nachw. aus der Rspr., insbesondere aus der des Bundesverwaltungsgerichts) und erst recht nichts darauf hinweist, dass eine erhebliche Belästigung (energieäquivalenter Dauerschallpegel (Außenpegel) von 65 dB(A) auftreten könnte, wobei dahinstehen kann, ob dieser Wert auf nicht mehr als 64 dB(A) festzusetzen wäre (vgl. BayVGH, Urt. v. 4.11.1997 - 20 A 92.40134 u.a. -, UPR 1998, 160 - nur Leitsatz -, UA S. 23 ff.).
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